The membership fee regulations of the association
as resolved
by the general assembly
on December 18, 2016
in Hildesheim.
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags obliegt dem Ermessen des Mitglieds. Die Höhe soll sich jedoch an der Höhe des Nettoeinkommens orientieren. Der Mitgliedsbeitrag muss in jedem Fall mindestens 12 € im Jahr betragen.
§3 Zahlung
- Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich jährlich erhoben. Auf Wunsch des Mitglieds sind jedoch auch halbjährliche oder vierteljährliche Ratenzahlungen zulässig.
- Zum Begleichen des Mitgliedsbeitrags sind zwei Verfahren möglich:
- Die Mitglieder überweisen den Mitgliedsbeitrag zum Beginn des Kalenderjahres oder alternativ in halbjährlichen oder vierteljährlichen Raten auf das Vereinskonto.
- Die Mitglieder räumen dem Verein eine Einzugsermächtigung ein, sodass der Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines Jahres oder alternativ in halbjährlichen oder vierteljährlichen Raten abgebucht werden kann.